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   VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07   

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VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07 (https://dejure.org/2010,33098)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02.12.2010 - 5 K 1923/07 (https://dejure.org/2010,33098)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 5 K 1923/07 (https://dejure.org/2010,33098)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07
    Der Beklagte berief sich auf das Urteil des BVerwG vom 29. August 2007 (10 C 3.06).

    Soweit der Beklagte auf das Urteil des BVerwG vom 29. August 2007 - 9 C 2.07 - verweist, vermag dies keine andere Bewertung der Rechtslage rechtfertigen.

    Ein bloßes Umlegen der Gebühren durch Aufnahme in die Kostenkalkulation reicht daher - entgegen der Meinung des Beklagten - nicht aus (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - a.a.O. - juris Rn. 22 f.; vgl. auch OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2007 - 7 A 11084/06 - juris Rn. 19; Thüringer OVG, Urteil vom 13. Februar 2009 - 1 KO 896/07 - juris Rn. 42 ff.).

  • OVG Thüringen, 13.02.2009 - 1 KO 896/07

    Wasserrecht; Keine persönliche Gebührenfreiheit von Eigenbetrieben der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07
    Ein bloßes Umlegen der Gebühren durch Aufnahme in die Kostenkalkulation reicht daher - entgegen der Meinung des Beklagten - nicht aus (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - a.a.O. - juris Rn. 22 f.; vgl. auch OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2007 - 7 A 11084/06 - juris Rn. 19; Thüringer OVG, Urteil vom 13. Februar 2009 - 1 KO 896/07 - juris Rn. 42 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 12 S 60.07

    Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs seitens des Werkleiters eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07
    Auch wenn der Werkleiter des Kommunalen Wirtschaftsunternehmes Entsorgung - Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree - beteiligungsfähige Behörde im Sinne von § 61 Nr. 3 VwGO und gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtsgesetzes passivlegitimiert ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 06. Juli 2007 - 12 S 60.07 - juris), so kann er doch im vorliegenden Fall keine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen (§ 42 Abs. 2 VwGO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06

    Keine Eichgebühr für Radargerät

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07
    Ein bloßes Umlegen der Gebühren durch Aufnahme in die Kostenkalkulation reicht daher - entgegen der Meinung des Beklagten - nicht aus (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - a.a.O. - juris Rn. 22 f.; vgl. auch OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2007 - 7 A 11084/06 - juris Rn. 19; Thüringer OVG, Urteil vom 13. Februar 2009 - 1 KO 896/07 - juris Rn. 42 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06

    Werkleiter eines Abfallentsorgungs(eigen)betriebes und die Frage des Anschluss-

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07
    Auch wenn der Werkleiter des Kommunalen Wirtschaftsunternehmes Entsorgung - Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree - beteiligungsfähige Behörde im Sinne von § 61 Nr. 3 VwGO und gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtsgesetzes passivlegitimiert ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 06. Juli 2007 - 12 S 60.07 - juris), so kann er doch im vorliegenden Fall keine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen (§ 42 Abs. 2 VwGO).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2011 - 7 K 914/05

    Frage der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde bei der Abfallentsorgung

    20 Mit den Beteiligten geht das Gericht davon aus, dass der Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens in § 8 Abs. 1 Satz 4 GebG a. F. nach Sinn und Zweck der Vorschrift dem kommunalrechtlichen Begriff des wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde und Gemeindeverbände entspricht (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 2. Dezember 2010 - 5 K 1923/07 -, zit. n. juris, Rz. 20).

    Eine solche wirtschaftliche Betätigung ist jedenfalls bei der Abfallentsorgung aus privaten Haushaltungen (Siedlungsabfälle), für die die genehmigte Umladestation weit überwiegend in Anspruch genommen wird (vgl. Anlage 5 zur Betriebsbeschreibung) und der sie daher zuzuordnen ist, nicht gegeben, weil der Kläger insoweit als öffentlich-abfallrechtlicher Entsorgungspflichtiger tätig wurde und sich der Organisationsform des Eigenbetriebs nur zur Erfüllung der ihm abfallrechtlich obliegenden Pflichtaufgaben bediente, die er insofern auch nicht einem privaten Dritten übertragen kann (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil der 5. Kammer vom 2. Dezember 2010, a. a. O.).

    Dem entspricht es, dass dem Eigenbetrieb KWU durch Beschluss des Kreistages die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mit Ausnahme der Errichtung und der Betreibung einer Abfallbehandlungsanlage gemäß dem BbgAbfG übertragen wurden und er darüber hinaus bis zum 31. August 2009 grundsätzlich die Aufgaben der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde wahrgenommen hat (vgl. § 2 der Betriebssatzung; Urteil der 5. Kammer VG Frankfurt (Oder) vom 2. Dezember 2010 a. a. O.).

    Diese Aufgabe - bezogen auf Abfälle aus den privaten Haushaltungen - kann der Kläger nach § 15 Abs. 2 i. V. m. §§ 16, 17 oder 18 KrW-/AbfG auch nicht auf Dritte - ggf. private Entsorgungsträger - übertragen (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil der 5. Kammer vom 2. Dezember 2010, a. a. O., Rz. 22; bezogen auf die ähnliche Fallgestaltung bei der Abwasserentsorgung VG Cottbus, Urteil vom 28. September 1995 - 2 K 351/93 -, EA S. 8 f.).

    Denn nach der Rechtsprechung ist hierfür erforderlich, dass die Gebühr unter Wahrung ihrer "Nämlichkeit" unmittelbar und im Wesentlichen unverändert Dritten auferlegt werden kann, ohne dass sie vorher - etwa im Wege der Aufnahme in eine Kostenkalkulation - in "Gemeinkosten" ein- und darin untergeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 9 C 2.07 -, juris Rz. 22 f.; OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 1979 - II A 2373/78 -, juris Rz. 8 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil der 5. Kammer vom 2. Dezember 2010, a. a. O., juris Rz. 24 m. w. N.).

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